Penalisation

Brillenkorrektion eines Auges für die Ferne (monokulare Vollkorrektion), des gegenauges für die Nähe (Zusatz von sphärisch-positiver Wirkung zur monokularen Vollkorrektion). Penalisation kommt bei anomaler Korrespondenz mit monolateraler Fixation in Frage, dies bedeutet, dass der Sehende nie mit beiden Augen sieht, sondern je nach Sehbedingung nur mit dem rechten oder dem linken Auge.

Siehe auch "Monovision"